Tipps - Mieterinformationen

Wissenswertes über die Kündigung im Wohnungsmietvertrag


Kündigen muss man schriftlich, unter Angabe der Mietvertragsnummer. Bei Mietverträgen geschlossen vor dem 01.09.2001 gilt in der Regel die ausformulierte Kündigungsfrist. Für alle später geschlossenen Mietverträge gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten im Voraus.

Wenn uns die Kündigung bis zum 3.Werktag des laufenden Monates vorliegt, zählt dieser Monat noch mit zur Kündigungsfrist. Maßgeblich ist unser Eingangsstempel. Sie erhalten von uns eine Kündigungsbestätigung.

Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig eine Besichtigungstermin mit Ihrem Sachbearbeiter, damit geprüft werden kann, in wie weit Sie Ihren Verpflichtungen zu Schönheitsreparaturen aus dem Mietvertrag bereits nachgekommen sind und welche Leistungen noch Ihrerseits erbracht werden müssen. Auch Übernahmen von Einbauten Ihrerseits, für die Sie eine Genehmigung hatten, können somit geprüft werden. Sollten Schäden in der Wohnung vorhanden sein müssen Sie diese, soweit Sie diese verursacht haben, beheben oder beheben lassen. Falls erforderlich übernehmen wir diese Arbeiten gegen Kostenübernahme durch Sie.

Sollten sich weitere Fragen zum Thema Kündigung für Sie ergeben nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Hausverwalter auf.

Wissenswertes über das Thema Mietschulden


Mietzahlungen sind die erste Vertragspflicht des Mieters und bis zum 3. Werktag im Voraus fällig. Insofern ist es nicht erheblich ob der Vermieter Sie an Ihre Zahlung erinnert oder über einen längeren Zeitraum Ihre ausbleibende Zahlung stillschweigend hinnimmt.

Manchmal ist es schwierig allen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Sollte es zu einem Engpass bei der Mietzahlung kommen so sprechen Sie umgehend mit Ihrem Hausverwalter. Oft gibt es einen Weg kurzfristige Engpässe mit Ihnen gemeinsam zu bewältigen, so dass die Mahnungen und der darauf folgende Rechtsanwalt oder das Inkassoverfahren vermieden werden können.

Sollten Sie Ihre Miete dauerhaft nicht aufbringen können, so scheuen Sie nicht den Weg zum Sozialamt, man hilft Ihnen dort gern, wenn Ihr Anspruch berechtigt ist. Halten Sie Ihren Hausverwalter über Ihre Bemühungen stets schriftlich auf dem Laufenden. So können Sie teure Rechtsanwaltskosten zu Ihren Lasten und zusätzliche Arbeit für Ihren Hausverwalter vermeiden. In einzelnen unserer Häuser sind die Sozialarbeiter der Fa. Immoconnect tätig. Bitte fragen Sie Ihren Hausverwalter danach wenn Sie Hilfe brauchen.

Sollten sich weitere Fragen zum Thema Mietschulden für Sie ergeben nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Hausverwalter auf.

Wissenswertes über richtiges Heizen und Lüften


Über 90% unseres Wohnungsbestandes sind Neubauten, die nach den jeweils geltenden Wärmeschutzverordnungen errichtet worden sind. Deshalb sind die Heizkosten wesentlich niedriger als im durchschnittlichen Altbau aus der Jahrhundertwende. Das ist auch zu Ihrem Vorteil.

Diese besondere Wärmehaltung erfordert jedoch auch ein besonderes Lüftungsverhalten der Mieter vor allem im Winter.

Mehrmals täglich muss stoßgelüftet werden um die sich aus der Nutzung der Wohnung ergebende Feuchtigkeit in der Luft ins Freie zu entlassen. Öffnen Sie alle Fenster und Türen für ca. 5 Minuten um einen vollständigen Luftaustausch zu gewährleisten. Schließen Sie in dieser Zeit die Thermostatventile Ihrer Heizung um den Energieverlust gering zu halten.

Die eingeströmte kalte Luft erwärmt sich schnell und da Sie trocken ist, fühlt man sich schon bei geringeren Raumtemperaturen wohl und spart somit wiederum Energie. Feuchte verbrauchte Luft fühlt sich kälter an.

Nur im Sommer ist eine Dauerlüftung empfehlenswert, wenn die Umgebungstemperaturen über der Raumtemperatur liegen.

Wichtig, damit sich auch bei richtigem Lüftungsverhalten kein Schimmel bilden kann:
 

  • Möbel immer 5 cm von den Wänden entfernt aufstellen
  • Gardinen niemals bis auf den Heizkörper hinab reichen lassen. Gardinen immer so hängen, dass die ungehinderte Zirkulation der Raumluft zum und vom Heizkörper möglich bleibt.

 
Sollten sich weitere Fragen zum Thema Richtiges Heizen und Lüften für Sie ergeben nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Hausverwalter auf.

Bauliche Änderungen durch den Mieter


Es ist oft so: Die Wohnung gefällt, aber die Eine oder Andere bauliche Änderung würde die Sache perfekt machen.

Reden Sie mit uns!
Jede bauliche Änderung ist schriftlich durch den Vermieter zu genehmigen, sonst dürfen Sie nicht tätig werden. Bitte beantragen Sie die Genehmigung schriftlich mit genauen Angaben was Sie verändern möchten.
Wir prüfen wohlwollend ob die von Ihnen gewünschten Änderungen von uns genehmigt werden können. Gerne benennen wir Ihnen auch Firmen, welche die Veränderungen in Ihrem Auftrag zuverlässig ausführen können. Gleichzeitig bieten wir Ihnen Vereinbarungen an, welche Pflichten Sie, bei einem eventuellen Auszug aus der Wohnung in Hinblick auf den Rückbau erwarten, bzw. zu welchen Konditionen Ihren fachgerechten Einbau ( Änderung ) übernehmen würden.

Durch Vereinbarungen mit Ihrem Vermieter vermeiden Sie kostenintensive Auseinandersetzungen mit Ihrem Hausverwalter am Ende des Mietverhältnisses.

Sollten sich weitere Fragen zum Thema Bauliche Veränderungen für Sie ergeben nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Hausverwalter auf.

Wohnungsmängel


Wir bemühen uns die Wohnungen entsprechend unseres Auftrages „ Trocken – Sicher - Warm „ für Sie zur Verfügung zu stellen. Trotzdem kann es im Laufe der Nutzung zu Mängeln kommen.

Bitte melden Sie diese Mängel, wie klemmende Schlösser, Fenster, tropfende Wasserhähne, kaputte Fensterscheiben im Treppenhaus, usw. Ihrem Hausverwalter, am besten schriftlich. Bitte geben Sie immer Ihre Mietvertragsnummer, Namen und Telefonnummer an, damit für Sie ein Termin vereinbart werden kann.

Sollten Sie eine Havarie oder einen dringenden Notfall haben, nutzen Sie bitte unsere Störungslinie, die Sie auf unserer Internetseite unter Menüpunkt „Mieter – Erreichbarkeit“ finden.

Sollte Ihnen dort nicht geholfen werden, sind Sie berechtigt und verpflichtet weiteren Schaden von der Mietsache abzuwenden und selbst die Notreparatur zu veranlassen.

Bitte beachten Sie dabei, das alle von Ihnen beauftragten Leistungen, die über eine Notreparatur hinaus gehen, dabei für Sie kostenpflichtig werden könnten.

Sollten sich weitere Fragen zum Thema Mängel für Sie ergeben nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Hausverwalter auf.


Ungeziefer


Ungeziefer ist auch Natur. Ungeziefer tritt nur auf, wenn die entsprechenden Lebensbedingungen vorgefunden werden. Deshalb achten Sie darauf das Sie nicht selbst Ursache für Schädlinge und Ungeziefer setzen.

Fraßschädlinge, die Ihre Lebensmittel als Futtergrundlage nutzen können müssen Sie in der Regel selbst bekämpfen. Auch Motten, Silberfische oder Asseln müssen Sie grundsätzlich selbst bekämpfen.
Gute Bekämpfungsmittel, die für den Menschen unbedenklich sind erhalten Sie nach Beratung in Ihrem Baumarkt. Bitte gehen Sie verantwortungsbewusst damit um.

Achten Sie darauf, das sich in Ihrer Wohnung keine feuchten Stellen ausbilden können und bewahren Sie Lebensmittel ( Futter ) nicht in Papier – oder Pappverpackungen auf.

Sollten bei Ihnen Pharaoameisen, Schaben, Ratten auftreten, informieren Sie Ihren Hausverwalter bitte umgehend. Wir werden Ihnen helfen. Teilen Sie alles mit, was Sie über den Weg der Schädlinge und über Ihr Nest, soweit bekannt, wissen. Dies hilft uns und Ihnen. Sprechen Sie auch mit Ihrem Nachbarn. Es hilft nichts, wenn das Problem nur teilweise gelöst wird. Nach kurzer Zeit wird sich der Befall auch in Ihrer Wohnung erneut zeigen.

Sollten sich weitere Fragen zum Thema Ungeziefer für Sie ergeben nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Hausverwalter auf.

Lärm und andere Störungen


Es ist immer schön eine funktionierende Mietergemeinschaft vorzufinden. Wo viele Menschen zusammenleben gibt es auch Berührungspunkte. Um Störungen untereinander einzuschränken hat der Vermieter eine Hausordnung erlassen.

Sollte Sie sich durch andere Mieter gestört fühlen, werfen Sie doch einen Blick in die Hausordnung der Bestandteil Ihres Mietvertrages ist. Liegt ein Verstoß vor, so versuchen Sie doch bitte zuerst Ihren Mitmenschen auf die Störung aufmerksam zu machen. Sollte dieser kein Verständnis für Sie entwickeln, so zeigen Sie die Störung Ihres Mietvertrages schriftlich mit Name, Anschrift des Verursachenden und der Uhrzeit ( Datum) Ihrem Hausverwalter an. Wir werden dann Ihrem Mitbürger Gelegenheit zur Stellungnahme geben und im erwiesenen Wiederholungsfall auch Abmahnungen aussprechen. Wir möchten jedoch an Erster Stelle, dass die Mieter die kleinen Unannehmlichkeiten des Lebens verständnisvoll miteinander zu regeln versuchen.

Für Lärm gilt zum Beispiel die Berliner Landeslärmverordnung:

Von 20.00 bis 7.00 Uhr ist störender Lärm zu unterlassen. Dies gilt auch ganztägig an Feiertagen. Hierzu zählt auch der Sonntag. Auch zur Mittagszeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr ist dies einzuhalten. Denken Sie bitte daran, wenn Sie mit der Schlagbohrmaschine mal eben schnell einen Dübel setzen wollen. Sie könnten damit Ihren Nachbarn stören mit dem Sie sonst so nett im Hausflur plaudern können.

Sollten sich weitere Fragen zum Thema Störungen und Lärm für Sie ergeben nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Hausverwalter auf.

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